01-08-2020, 12:46 PM
Wissensstand 1911:
"Tabakrauchen ist eben so streng zu untersagen, wie Aufenthalt in raucherfüllten Lokalen; denn die gefäßverengernde, hiermit exquisit schädliche Wirkung des Nikotins ist zweifellos
https://www.google.de/search?q=hiermit+exquisit+sch%C3%A4dliche+Wirkung+des+Nikotins+ist+zweifellos+%28von+Claude+Bernard+&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen&tbm=bks&tbo=1&hl=de
Wissensstand 2010 (Österreich; Franz Pietsch):
Zitat von 2010:
· Die Schädlichkeit von Kräuterzigaretten ist unbestritten; da sie allerdings kein Nikotin erhalten fallen sie auch nicht unter die Schutzbestimmungen des Tabakrechtes und damit des Nichtraucherschutzes !!!
· Nicht der Täter muss seine Unschuld beweisen, sondern die Behörde hat seinen Verstoß zu beweisen; in Bezug auf das Tabakrecht liegt hier ein solcher Verstoß nicht vor, da das Rauchen von Kräuterzigaretten an sich nicht verboten ist, zumal davon eben nur das Rauchen von Tabak (Nikotinschadstoffe) erfasst ist !! Die Beweisführung ist hier also sehr schwer bis unmöglich !
aerzteinitiative.at/KommentarBMG11.html
Das glauben auch noch viele Raucher.
Viele Umsteiger auf E-Zigaretten vertreten heute noch die Meinung, dass Nikotin Dritten schadet.
Immer wieder kann man lesen, dass sie z.B. in der Wohnung, wenn Kinder anwesend sind, "nur ohne Nikotin" dampfen.
Oder auch im Restaurant geben Umsteiger an, nur nikotinfrei zu dampfen - deswegen dürften sie es.
"Tabakrauchen ist eben so streng zu untersagen, wie Aufenthalt in raucherfüllten Lokalen; denn die gefäßverengernde, hiermit exquisit schädliche Wirkung des Nikotins ist zweifellos
https://www.google.de/search?q=hiermit+exquisit+sch%C3%A4dliche+Wirkung+des+Nikotins+ist+zweifellos+%28von+Claude+Bernard+&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen&tbm=bks&tbo=1&hl=de
Wissensstand 2010 (Österreich; Franz Pietsch):
Zitat von 2010:
· Die Schädlichkeit von Kräuterzigaretten ist unbestritten; da sie allerdings kein Nikotin erhalten fallen sie auch nicht unter die Schutzbestimmungen des Tabakrechtes und damit des Nichtraucherschutzes !!!
· Nicht der Täter muss seine Unschuld beweisen, sondern die Behörde hat seinen Verstoß zu beweisen; in Bezug auf das Tabakrecht liegt hier ein solcher Verstoß nicht vor, da das Rauchen von Kräuterzigaretten an sich nicht verboten ist, zumal davon eben nur das Rauchen von Tabak (Nikotinschadstoffe) erfasst ist !! Die Beweisführung ist hier also sehr schwer bis unmöglich !
aerzteinitiative.at/KommentarBMG11.html
Das glauben auch noch viele Raucher.
Viele Umsteiger auf E-Zigaretten vertreten heute noch die Meinung, dass Nikotin Dritten schadet.
Immer wieder kann man lesen, dass sie z.B. in der Wohnung, wenn Kinder anwesend sind, "nur ohne Nikotin" dampfen.
Oder auch im Restaurant geben Umsteiger an, nur nikotinfrei zu dampfen - deswegen dürften sie es.